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AGBs und Vermittlungsvertrag

Partnerprogramme

Die hier abrufbaren Angebote werden zum Teil im Rahmen von Partnerprogrammen oder Sondervereinbarungen auf diesen Webseiten präsentiert. In dem Fall sind wir lediglich die Werbeplattform des dort jeweils benannten Reisebüros, Vermittlers oder Veranstalters. Emirate-urlaub.de ist nicht Vertragspartei der Kundenbeziehung zwischen dem buchenden Kunden und dem in der jeweiligen Buchungsmaske angegebenen Leistungsanbieter.

Alle sich aus der Inanspruchnahme der hier gezeigten Buchungsmasken ergebenen Ansprüche, Rechte und Pflichten kommen ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem in der Maske genannten Anbieter zustande.

Emirate-urlaub.de übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die in diesem Zusammenhang angebotenen Inhalte.

Vermittlertätigkeit

Für alle sonstigen von www.emirate-urlaub.de direkt angebotenen und berechneten Leistungen, wie z.B. die Vermittlung von Ferienmietobjekten beschränkt sich unsere vertragliche Verpflichtung auf die Vermittlung der angefragten Leistung. Die Durchführung oder Erbringung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Zahlungen nehmen wir nur für und im Namen des jeweiligen Leistungserbringer, Vermieter, Veranstalter entgegen. Die Entgegennahme von Zahlungen begründet keinen Eintritt in den Vertrag zwischen Mieter und Vermieter oder in andere Pflichten. Wir haften nicht für Fehler oder Versäumnisse der Leistungserbringer. Wir schulden lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Gelder, Schriftstücke und Korrespondenz zwischen den Parteien. Sollten wir einer Haftung unterliegen, so ist diese generell auf die Höhe der zu erbringenden Leistung begrenzt. Eine Haftung für sonstige Schäden durch Nutzung oder Nichtnutzung unserer Vermittlungsleistung ist generelle ausgeschlossen. Unsere zur Abwicklung der Vermittlung notwendigen Kosten und Auslagen trägt der Reisende.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen.

Diese hier im folgenden beispielhaft abgedruckten AGBs dienen Ihnen als allgemeiner rechtlicher Hinweis und Orientierung, sind aber keinesfalls bindend für die jeweiligen Reiseagenturen, Vermittler und Veranstalter.

Diese grundsätzlichen Regelungen hier können im jeweiligen konkreten Reiseangebot des in der angezeigten Buchungsmaske genannten Vertragspartners geändert, gekürzt oder erweitert worden sein. Prüfen Sie also bitte immer auch die AGBs in der jeweiligen Buchungsmaske Ihrer Buchung. Wenn Sie nicht sicher sind, welche genauen Reisebedingungen Ihrer konkreten Buchung zugrunde liegen, erfragen Sie diese bitte in jedem Fall vor Ihrer verbindlichen Buchungszusage.


1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2.Definitionen

2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.

2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.

2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.

3. Vertragspartner

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie uns ( www.emirate-urlaub.de ) bzw. eines unserer Partnerunternehmen mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.

4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.

4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

5. Vertragsschluss

5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, das bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.

6. Fremdsprachige Angebote

Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.

7. Reisepreis, Zahlung

7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.

7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.

7.4 Das Reisebüro ist ggfl. beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart über dessen Kreditkarte, über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren oder per Abbuchungsauftrag einzuziehen.

8. Vermittlungsentgelt

Soweit ein Entgelt für Vermittlungsleistungen erhoben wird, ist dieses im genannten Preis der vermittelten Leistung bereits enthalten oder wird als gesonderte Gebühr ausgewiesen und berechnet.

9. Preis- und Leistungsänderungen

Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des jeweiligen Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.

10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.

10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.

10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.

10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.

11. Stornierungen, Umbuchungen

11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.

11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.

12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.

13. Haftung

Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

Linienverkehr: Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung nicht ausdrücklich auf eine andere Regelung hingewiesen hat. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

Verspätungsschäden: Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen, insofern die befördernde Fluggesellschaft eine Umbuchung (z.B. wegen Nebel oder technischer Schäden) des Fluges vornimmt. Entstandene Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Reisenden. Ansprüche sind gegenüber der Fluggesellschaft anzumelden.

Reisegepäck: Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür nicht.

14. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.

15. Datenschutz

Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros.

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